Minijob in der Startphase der geförderten Selbständigkeit als Zusatzeinkommen möglich!
Die mit einem Gründungszuschuss geförderte Selbständigkeit während ALG I-Bezug erlaub eine Nebenbeschäftigung auf 450 Euro – Basis.
Dabei ist zu beachten, dass die nebenberufliche nichtselbständige Tätigkeit 15 Wochenstunden nicht überschreitet!
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